Die betriebliche Altersversorgung ist zum wichtigen Thema für alle Betriebe in Deutschland geworden. Die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf diese Art der Absicherung. Aber auch die Arbeitgeber können davon profitieren.
Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass Teile seines Gehaltes in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden.
Mit dem Alterseinkünftegesetz wurden die verschiedenen Durchführungswege weitgehend steuerlich gleichgestellt. Dies betrifft Neuverträge ab 2005. Auch sind Anwartschaften nun in vielen Fällen leichter übertragbar. Wir beraten Sie zu allen Durchführungswegen kompetent. Gerne beraten wir auch Ihre Arbeitnehmer in einem 4-Augen-Gespräch vor Ort.